2004 - 2018
Wir bedanken uns bei allen Kunden die uns seit vielen Jahren die Treue gehalten haben und auch weiterhin für die schönsten Tage im Jahr auf unsere Kompetenz setzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1Reiseanmeldung, Reisebestätigung:
  • 1.1Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Emirates-Travel-Service (im folgenden ETS genannt) den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung muß bei ETS schriftlich erfolgen (Fax- oder Postweg). Der Reisevertrag kommt erst durch die Reisebestätigung und/oder Rechnung seitens ETS zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung für den Reisenden und für ETS verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der ihm freistehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. Bei kürzerfristigen Buchungen hat sich der Reisende unverzüglich zu einem eventuellen Gegenangebot durch ETS zu verhalten. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten dabei als Einverständniserklärung.
  • 1.2Der Anmelder haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer.
  • 1.3Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben.
  • 2Zahlung:
  • 2.1Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250,- € pro Person zu leisten. Die Anzahlung wird selbstverständlich auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages zugesandt. Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie Flugschein, Hotelgutschein u.a. bei Gruppenreisen (ab 8 Personen) behalten wir uns das Recht vor, zur Sicherung des Gesamtreisepreises, eine Bankbürgschaft über die Gesamtreisesumme zu fordern. Bei einem Vertragsschluss innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.
  • 2.2Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich einer besonderen Form der Aushändigung oder Übermittlung von Flugscheinen oder sonstigen Leistungsberechtigungspapieren (Voucher) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung.
  • 2.3Geht der Anzahlungsbetrag (Rechnungsbetrag) nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Reisebestätigung / Rechnung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ETS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann ETS, die gemäß Rücktrittsgebühren zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.
  • 2.4Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine bzw. der sonstigen Leistungsberechtigungspapiere. Werden die zur Inanspruchnahme der Leistung benötigten Papiere auf Wunsch des Bestellers von uns an die Besteller zum postalischen oder sonstigen Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen. Für Verzögerungen während der Beförderung übernehmen wir keine Haftung.
  • 3Leistungen und Preise:
  • 3.1Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. in der Sonderausschreibung oder aus den Angaben in der ETS Reisebestätigung.
  • 3.2Beförderungsleistungen per Linienflug werden durch ETS grundsätzlich nur vermittelt, auch wenn dies - etwa durch eine gesonderte Auspreisung - nicht im Einzelfall kenntlich gemacht ist. Die Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft/en sind für ETS Kunden verbindlich.
  • 3.3Sonderwünsche: Kann entgegen der schriftlichen Bestätigung ein Sonderwunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, so erstatten wir einen hierfür evtl. bezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Alle Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung seitens ETS.
  • 3.4Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20% (mind. jedoch 25,- € p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
  • 4Leistungs- und Preisänderungen:
  • 4.1Einen aus zwingendem Grund erforderlichen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. in Umsteigeflüge behalten wir uns vor.
  • 4.2Der Kunde ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gegenüber dem Inhalt der von uns bestätigten Leistungen gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht innerhalb von 3 Tagen bei uns eingeht.
  • 4.3Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind.
  • 4.4Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich gebuchten Leistung.
  • 4.5Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises dann vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.
  • 4.6Nur gültig bei Pauschalreisen: Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, so sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben. Liegt die Preiserhöhung mehr als 10% über dem bestätigten Reisepreis, so kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen den kostenfreien Rücktritt von der Reise erklären.
  • 5Rücktritt des Kunden, Umbuchung:
  • 5.1Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Emirates-Travel-Service. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktrittserklärung per E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.
  • 5.2Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von ETS nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, betragen unsere pauschalierten Ansprüche auf
  • 5.3Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, gelten die folgenden Rücktrittspauschalen als vereinbart:
  • 5.3.1bei Flugpauschalreisen:
    - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
    - bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%
    - bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 75%
    - ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90%
  • 5.3.2bei Hotelbuchungen, Rundreisen und Ausflügen:
    Abweichend von den Storno-Regelungen gemäß Punkt 5.3.1 gilt für Hotelbuchungen, Rundreisen und Ausflüge, unabhängig davon, ob diese als Baustein oder innerhalb einer Pauschalreise gebucht wurden, eine Rücktrittspauschale von 100% ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen für folgende Reiseziele: Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Bahrain, Qatar.
  • 5.3.3bei nur Flug:
    Falls im Reisevertrag nicht anders geregelt, gilt folgende Rücktrittspauschale: ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt 20% des Flugpreises.
  • 5.4Rücktrittsgebühren bei Linienflugtickets ohne weiteres Arrangement für Personen über 2 Jahre. Ab dem Buchungstag 25,- € pro Vorgang. Ab dem 28. Tag vor Abreise 75,- € bis 150,- € pro Airline-gebundenem Dokument und Person, je nach Fluggesellschaft und Tarif. Bei Nichtantritt des Fluges 175,- € No-show- Gebühr pro Airline-gebundenem Dokument und Person.
  • 5.5Umbuchungen:
  • a)Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, oder soll eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintreten so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rückritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € pro Vorgang.
  • b)Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/ -gebühren, sofern sie in der Leistungsbeschreibung der ETS-Kataloge in den Preisteilen, Sonderausschreibungen oder allgemeinen Informationen angegeben sind.
  • 6Rücktritt und Kündigung durch ETS.Wir können vom Reisevertrag zurücktreten:
  • a)bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl;
  • b)wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben (z.B. auch bei Preisänderung durch die Fluggesellschaften bei ausschließlicher Preisvermittlung durch uns);
  • c)bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder wenn dem Veranstalter die Durchführung der Reise nach Abmahnung seitens ETS oder eines Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens eines Reisenden nicht (länger) zumutbar ist.
  • 7Haftung:
  • 7.1Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.
  • 7.2Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen; unsere Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.
  • 7.3Beschränkung der Haftung:
  • 7.3.1Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere reisevertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
  • a)soweit ein Schaden für die Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
  • b)soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  • 7.3.2Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund nationaler oder ausländischer gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
  • 7.3.3Fremde Beförderungsleistungen, Fremdleistungen: Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen. Werden die Flüge mit Liniengesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so vermitteln wir in sofern Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf. Nicht ETS haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das betreffende Unternehmen. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen.
  • 7.3.4Reisegepäck: Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.
  • 7.3.5Verspätungsschäden: Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen, insofern die befördernde Fluggesellschaft eine Umbuchung (z.B. wegen Nebel oder technischer Schäden) des Fluges vornimmt. Entstandene Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden. Ansprüche sind gegenüber der Fluggesellschaft anzumelden.
  • 8Gewährleistung:
    Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an uns, sofern wir Vermittler der Reise sind. Sie erreichen uns:
    Montags bis Freitags von 10 - 19 Uhr und Samstags 10 - 14 Uhr unter der Telefonnummer: 06150-961199, Fax-Nr.: 06150-961502, per e-mail: info@emirates-travel-service.de. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
  • 9Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
    Eventuelle Ansprüche müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns angemeldet werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
  • 10Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen:
  • 10.1Der Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn er wurde durch ETS schuldhaft falsch informiert. ETS informiert über die bei gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten.
  • 10.2ETS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung.
  • 11Allgemeines:
  • 11.1Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Aug 2004.
  • 11.2Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
  • 11.3Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichticher Rechenfehler bleibt vorbehalten.
  • 11.4Versicherung: Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung empfohlen.
  • 11.5Für alle Reisebuchungen, die aus dem Ausland getätigt werden gilt deutsches Recht.
  • 12Gerichtsstand / Erfüllungsort / Firmensitz:
    Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Emirates-Travel-Service GmbH: Georg-Büchner-Strasse 4, 64331 Weiterstadt